Notrufleitstelle
Was ist eine Notruf- und Serviceleitstelle?
Als Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) werden Leitstellen privater Sicherheitsdienstleister bezeichnet, in denen Meldungen von Einbruchmeldeanlagen (EMA) übermittelt und bearbeitet werden. Hierzu zählt neben der alarmabhängigen Bearbeitung auch die Dokumentation und Weiterverarbeitung der Alarmmeldung. So können eingehende Alarme zur Gefahrenabwehr verfolgt werden. Im Rahmen einer solchen Intervention werden die Ursachen für die Alarmauslösung in Erfahrung gebracht. Falschalarme und Echtalarme werden dadurch effektiv unterschieden und bei Bedarf, z.B. bei Vorliegen einer Straftat, wird die Polizei über die Notrufleitstelle informiert.
Dass in einer Sicherheitsleitstelle nur speziell geschultes Personal eingesetzt werden darf, ergibt sich aus den Regelungen der Richtlinie VdS 2237. Die in Deutschland privat tätigen Notruf- und Serviceleitstellen können sich auf Grundlage der Richtlinie VdS 3138 zertifizieren lassen. Darüber hinaus existiert die europäische Norm DIN EN 50518, welche einen europäischen Standard für Alarmempfangsstellen definiert. Der Alarmprovider stellt im engeren Sinn stellt die für die Alarmaufschaltung verwendete Technik dar, von der die eingehenden Alarmierungen überwacht und verarbeitet werden. Die computergestützte Auswertung der Daten stellt sicher, dass von einem Mitarbeiter einer Notrufzentrale mehrere Objekte parallel in Echtzeit überwacht werden können.
Welche Möglichkeiten der Intervention hat eine NSL?
Geht bei der Leitstelle eine Alarmmeldung, z.B. ausgelöst von einer Einbruchmeldeanlage ein, so werden definierte Maßnahmen eines vorab erarbeiteten Alarmplans eingeleitet. Um jedoch zunächst in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei dem Alarm um einen Echtalarm handelt, muss die Ursache der Alarmauslösung festgestellt werden. Diese Alarmvorprüfung kann beispielsweise durch den Einsatz eines Wachdienstes vor Ort überprüft werden. Alternativ kann mittels Fernüberwachung eine Alarmverifikation aus der Ferne stattfinden, indem eine Audio- bzw. Videoverbindung zwischen dem geschützten Objekt und der Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) aufgebaut wird. Mittels der Abfrage eines Codeworts durch die Mitarbeiter der NSL wird zunächst überprüft, ob es sich um einen echten Einbruch handelt. Kann sich der angesprochene Eindringling nicht als Zutrittsberechtigter authentifizieren, geht man von einem Echtalarm aus. Im Falle eines verifizierten Echtalarms leiten die Mitarbeiter der NSL die definierten Maßnahmen ein, z.B. eine unmittelbare Live-Täteransprache oder das Auslösen eines Notrufs bei der Polizei.
Ziel beider Verfahren der Alarmverifikation ist das Herausfiltern und Abwenden kostenpflichtiger Falschalarme.
Was ist der Unterschied zu einer Alarmempfangsstelle (AES)?
Eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) stellt für Endkunden, die eine Alarmanlage mit Aufschaltung nutzen, eine umfassende Dienstleistung zur Verfügung. Diese beinhaltet neben der Auswertung der Alarmsignale auch die Alarmprüfung sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Alarmbearbeitung. Damit grenzt sie sich zu einer Alarmempfangsstelle (AES) ab, die mehr als ein Rechenzentrum zu verstehen ist. Hier werden eingehende Alarmsignale lediglich überwacht, empfangen und verarbeitet. Wie die sich daran anschließende Reaktion nach dem Empfang eines Alarmsignals aussieht wird in der zugrunde liegenden EN 50518 nicht geregelt.